ZTH Zweirad Teile Handel

Simson Fachhandel Wiehe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Grundlegende Bestimmungen


(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Patrick Rammelt) über die Internetseite http://zth-shop.de und in unseren Geschäftsräumen in Stadtgraben 13, 06571 Roßleben-Wiehe, OT Wiehe schließen.
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages


(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen und/ oder die Erbringung von Montageleistungen.
Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

(4) Absatz 3 gilt nicht für Verträge, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden. in diesem Fall bekommen Sie die Vertragsunterlagen von uns persönlich ausgehändigt.


§ 3 Individuell gestaltete Waren


(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.


(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.



§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen


(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.


§ 5 Leistungserbringung bei Reparaturen


(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur einschließlich Aufgabe des Gerätes zum Versand innerhalb von 5 - 7 Tagen nach Zugang des zu reparierenden Gerätes (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung).


(5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.


§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt


(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:


a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


§ 7 Gewährleistung


(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei gebrauchten Sachen sind die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Sache zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.


§ 8 Rechtswahl


(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

 

 

II. Kundeninformationen


1. Identität des Verkäufers


Patrick Rammelt
Stadtgraben 13
06571 Roßleben-Wiehe OT Wiehe
Deutschland
Telefon: +4915222648920
E-Mail: info@zth-shop.de


Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (https://ec.europa.eu/odr).


2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die
Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Lieferbedingungen

6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben. Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

8. Kündigung

8.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Montageleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

8.2. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu "Reparaturleistungen" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

 

 

 

III. Erklärung ABE / Wiederinbetriebnahme


1. DEKRA Gutachten


1.1 Das Kraftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass bei Veränderungen eines Fahrzeugs die vorhandene ABE grundsätzlich gem. § 19 Abs. 2 StVZO erlischt und man auch keine ABE für ein verändertes Fahrzeug beantragen kann. ZTH weist diesbezüglich darauf hin, dass der Weg über die DEKRA unausweichlich ist um eine Betriebserlaubnis nach §§ 19 Abs.3 21 StVZO, zu erlangen.

1.2 ZTH stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung ein DEKRA Gutachten über das vom Kunden gewünschte Fahrzeug erstellen zu lassen. Die DEKRA erfasst im Rahmen des Gutachtens alle Bau- und Betriebsvorschriften, überprüft den
technischen Sachverhalt des Fahrzeugs, prüft die Bremswirkung der Betriebsbremsen sowie alle Beleuchtungseinrichtungen (Rück- und Bremslicht, Fern- und Abblendlicht, Standlicht, Blinker) und stellt eine positiv abgeschlossene Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis aus. Wenn ein DEKRA Gutachten bzw. die Aufstellung der technischen Vorschriften, auf deren Grundlage die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt werden kann, ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart wird, so erhält der Kunde beim Kauf des Fahrzeugs das Gutachten, auf dessen Grundlage die Betriebserlaubnis für zulassungsfreie oder zulassungspflichtige Fahrzeuge von der nach dem Landesrecht zuständigen Behörde erteilt wird.

1.3 Das Gutachten dient zur Vorlage bei der Zulassungsstelle zur Beantragung der Betriebserlaubnis für das beschriebene Fahrzeug. Diese kann eine Abfrage beim KBA durchführen, das Fahrzeug registrieren und die Betriebserlaubnis erteilen. Möglich sind verschiedene Varianten einer Betriebserlaubnis, diese werden nach bestimmten Kriterien zugeordnet. Hierbei sind die Leistung bzw. cm³ Hubraum, das Baujahr sowie Exportmodelle ausschlaggebend und danach kann die jeweilige Betriebserlaubnis entweder als 45 km/h oder 60 km/h Variante oder als Zulassungsfrei oder Zulassungspflichtig ausgestellt werden.

1.4 Vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR wurde für Exportfahrzeuge keine ABE erteilt. Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a. a. S.) bei TÜV/DEKRA vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Auch hier ist der Weg zur DEKRA unausweichlich um eine Betriebserlaubnis zu erlangen (Betriebserlaubnis 45 km/h, 60 km/h und mehr sind auch hier möglich).

1.5 Unter zulassungsfreie Fahrzeuge zählen Fahrzeuge mit nicht mehr als 50cm ³ Hubraum und diese gibt es als 45 km/h und 60 km/h Variante der Betriebserlaubnis. Die 45 km/h Variante wäre entweder ein Fahrzeug mit einem Baujahr nach dem 28.02.1992 oder ein Fahrzeug welches zwar in der DDR hergestellt, aber vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR keine ABE erteilt wurde (z.B. Exportfahrzeuge). Die 60 km/h Variante wäre ein Fahrzeug mit einem Baujahr vor dem 28.02.1992 und bei dem vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR eine ABE erteilt wurde.

1.6 Unter zulassungspflichtige Fahrzeuge fallen Fahrzeuge mit mehr als 50cm³ Hubraum, Fahrzeuge mit einem Baujahr nach dem 28.02.1992 und Fahrzeuge welche zwar in der DDR hergestellt, aber vom Kraftfahrzeugtechnischen Amt der ehemaligen DDR keine ABE erteilt wurde (wenn man anstatt der 45 km/h, 60 km/h oder mehr fahren möchte).

1.7 ZTH weist darauf hin, dass wir nicht garantieren können ob und welche Betriebserlaubnis ein jeweiliges Fahrzeug erhält. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch die jeweils zuständige Behörde ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsumfangs von ZTH. Geschuldet wird lediglich die Erteilung eines DEKRA-Gutachtens gem. § 21 StVZO. Ebenso erteilen wir keinen rechtlichen Rat zum Thema Betriebserlaubnis. Sollten Sie wider Erwarten einen negativen Bescheid von der Behörde erhalten, müssen Sie sich anwaltlichen Rat suchen, um den Bescheid anzufechten. Wir übernehmen keine Haftung für einen daraus resultierenden Schaden. Weiterhin weist ZTH darauf hin, dass von unserer Seite kein Fahrzeug, kein Fahrgestell, keine Fahrgestellnummer (FIN) auf Export und Reimport geprüft wird. Anhand der Fahrgestellnummer (FIN) kann nicht festgestellt
werden, welches ein Exportmodell ist und welches nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat diesbezüglich eine Stellungnahme auf ihrer Homepage veröffentlicht und dies mit folgenden Sätzen klar bestätigt. „Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten
(bzw. Exportlisten) vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden.“ ZTH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde von ZTH keine originale Betriebserlaubnis aus der Deutschen Demokratischen Republik und auch keine ABE vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Weiterhin erhält der Kunde von ZTH keine eidesstattliche Erklärung oder eidesstattliche Versicherung. Der Kunde erhält von ZTH ausschließlich und Einzig das DEKRA Gutachten, welches als Grundlage zur Erlangung der Betriebserlaubnis dient.

2. Fahrerlaubnis

2.1 Bezüglich der erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) für das Führen dieser in der DDR gebauten Fahrzeugarten, kann ZTH keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen. Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.

2.2 Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern gleichgestellt, wenn sie spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das
Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnisklasse 4 (alt) bzw. AM (neu) gefahren werden dürfen.

 


Diese AGB (Abschnitt I.) und Kundeninformationen (Abschnitt II.) wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agbservice  (https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service).

(Abschnitt II.) wurde von den spezialisierten Juristen der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.itb-recht.de/de
letzte Aktualisierung: 27.10.2020